Das Streichholz

Peter Thomas

 

Bei meinen Recherchen zum Feuerlöschwesen (1888–1934) im Bürgermeisteramt Till ist mir aufgefallen, dass bei Schadfeuern immer wieder über Streichhölzer berichtet wurde und seitens der Verwaltung und der Gendarmerie auch sehr penetrant nach dem Gebrauch und Verbleib von diesen Hölzern gefragt wurde. Pfarrer Zurhellen aus Louisendorf zum Beispiel meldete der Polizeiverwaltung am 21. März 1907 einen Brandschaden: Hiermit zeige ich an, daß in dieser Nacht (20/21. März) in einem Schlafzimmer meines Hauses ein kleiner Brand vorgekommen ist, der durch sofortiges Eingreifen auf das Geringste beschränkt wurde. Einige Kleidungsstücke sind trotz­dem verbrannt. Der Brand ist durch ein glimmendes Streichholz verursacht worden und kam ¾ Stunde nach dem Fortwerfen desselben zum Ausbruch. – Von der „Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft“ erhielt Pfarrer Zurhellen am 11.4.1907 eine Brandentschädi­gung von 20 Mark.

Auch der Innenminister sah sich am 1. Juni 1917 genötigt, im wahrsten Sinne des Wortes einen „Brandbrief“ an alle Regierungs­präsidenten und den Polizeipräsidenten zu Berlin mit folgendem Inhalt zu versenden: Fortgesetzt werden grössere Brand­schäden gemeldet, die Kinder durch das Spielen mit Streichhölzern verursacht haben. Die hierdurch verloren gehenden Werte sind so erheblich, dass alles getan werden muss, um Brände dieser Art fernerhin tunlichst zu verhüten. Warnende Veröffentlichungen in der Lokalpresse, auf die in erster Linie Bedacht zu nehmen sein wird, erscheinen allein nicht ausreichend. Der Bevölkerung ist auch in jeder anderen zweckdienlichen Weise immer wieder die ernste Pflicht vor Augen zu führen, streng darüber zu wachen, dass keinerlei Feuer­zeug, wie Streichhölzer, Selbstzünder usw. in die Hände von Kindern gelangt.

Von einer anderen Seite wird berichtet: Sehr gefährlich sind auch die Phosphorstreichhölzchen. Sie geraten schon bei einer Wärme von etwa 45 Grad Celsius in Brand. Schon die strahlende Wärme eines in der Nähe befindlichen geheizten Ofens kann sie entzünden. – Wird z.B. ein solches Streich­hölzchen in einer Scheune oder sonst an einem gefährlichen Orte, z. B. auf dem Pflaster, fallen gelassen und dann darauf getreten, so kann sich das Streichhölzchen entzünden und einen Brand verursachen.

So musste auch Franz Teck aus Hasselt am 1.9.1927 bei der Meldung des Totalschadens seines Hauses durch ein Schadfeuer darauf hinweisen, dass eventuell Streichhölzer den Brand verursacht haben könnten: An feuergefährlichen Gegenständen lagerten auf dem Speicher des Vorderhauses und zwar etwa 1 m vom Schornstein entfernt 500 Schachteln mit Streichhölzern. Es ist ja möglich, daß diese Streichhölzer durch die Schornsteinhitze zur Entzündung gekommen sind. Ich muß ferner hervorheben, dass das Dach des Vorder­hauses einen Dachziegel aus Glas hatte. Vielleicht sind die Streichhölzer bei der jetzigen Hitze durch diesen Glasziegel zur Entzündung gebracht.

Auch 1931 gab es Schwierigkeiten mit den Streichhölzern. Wiederum aus Louisendorf wird von einem Dachdecker gemeldet: (… )

Kann so etwas möglich sein? Geraten etwa Streichhölzer durch Selbstentzündung in Brand? Sind/waren Streichhölzer wirklich so gefährlich? Das ist doch vollkommen unmöglich, so war mein erster Gedanke. Unmöglich? - Das wollte ich genauer wissen und erfuhr Erstaunliches: Streichhölzer sind gar nicht so modern, wie man es vielleicht vermuten könnte.

Schon Hans Christian Andersen setzte 1845 in dem Märchen „Das kleine Mädchen mit den Schwefelhölzchen“ den Streichhölzern, die damals nicht in Schachteln sondern als Einzel­stücke zum Kauf angeboten wurden, ein Denkmal (hier sehen Sie eine Illustration aus: H. C. Andersen, Fairy tales and stories. New York 1900).

Aber schon 1845 war ein Streichholz nichts Besonderes und nichts Neues mehr, denn es gab sie schon seit rund 1000 Jahren, wahrscheinlich sogar schon seit 577. Erfunden hatten das Zündholz die Chinesen. Sie tränkten Kiefernhölzchen mit Schwefel, die sich daraufhin bei der leichtesten Berührung mit Feuer entzündeten.

Die Römer nutzten ähnliche Stäbchen, und im übrigen Europa kamen sie ab 1530 auch auf den Markt.

Unabhängig davon ob sie die Chinesen, die Römer oder andere Nationen nutzten, alle Hölzer mussten an anderen Feuerquellen entzündet werden. Praktisch geht anders! So dachten auch viele Chemiker im 17. und 18. Jahr­hundert und probierten mit vielen Stoffen und Zusammensetzungen neue Möglich­keiten des Feuermachens aus. So auch die Verwendung des sogenannten Zunderpilzes, der ausschließlich auf abgestorbenen Bäumen wächst. (Das hier abgebildete Exemplar steht auf dem Voltaire-Weg ca. 100 m links nach dem Einstieg vom Bedburger Weg aus Richtung Schloss Moyland).

Zum Ende des 18. Jahr­hunderts kamen die Tunkzündhölzer in Mode. Beschichte Hölzchen wurden in eine Säure gehalten und gehen dadurch in Flammen auf. Doch in den 20er und 30er Jahren des 19. Jahrhunderts verschwanden diese Art Zündhölzer schnell wieder, denn 1826 kam das erste Hölzchen auf den Markt, das den Namen "Streichholz" verdiente. Die Beschichtung des Hölzchens flammte auf, wenn man es über eine raue Oberfläche zog. Das Patent hierzu wurde 1828 erteilt; die Bezeichnung der Hölzchen lautete „Luzifer“ – als Ableitung aus dem Lateinischen „Lichtbringer“. Noch heute werden Streichhölzer in den Niederlanden „lucifer“ genannt.

Zum Zünden wurde weißer Phosphor verwendet, der sehr gesundheitsschädigend war. Obwohl es bereits verschiedene Möglichkeiten zur Massenproduktion gab, wurden diese Phosphorhölzer auch weiterhin vorwiegend in kleinen Familienbetrieben oder komplett in Heimarbeit (Kinderarbeit) hergestellt. Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. eine ausreichende Belüftung der Räume vor den Phosphordämpfen, wurden nicht genutzt, daher kam es sehr häufig zur Posphornekrose (Zerstörung des Kiefernknochens). Ausführlich haben sich mit dieser Krankheit 1861 Karl Karmarsch in Österreich und 1898 Georg Rudolf Schlieben (Gesundheitsbuch für die Phosphorzündwaarenfabrikation m. Berücks. d. Hausindustrie) im Deutschen Reich befasst.

Wie gefährlich der weiße Phosphor war, kann an einer Bestimmung aus dem Jahre 1835 abgelesen werden. Am 22.8.1835 gibt der General-Postmeister Nagler im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf dem „Publiko“ Folgendes bekannt: Da die Erfahrung gelehrt hat, daß sogenannte Reib- oder Streich-Zündhölzer und Reib-Zündschwämme sich beim Transporte leicht selbst entzünden, dergleichen Waare also, ihrer Natur nach, zu denjenigen Gegenständen gehört, welche, wegen ihrer Gefährlichkeit, nach dem § 89 des Tax-Regulativs vom 18. Dezember 1824, von der Beförderung mit den Posten ausgeschlossen sind, so mache ich dem Publiko hiermit bekannt, daß die Versendung von Reib- und Streich-Zündhölzern und Reib-Zündschwämmen mit der Post verboten ist, und daß Derjenige, welcher dessen ungeachtet dergleichen Waare zur Post aufgiebt, bei Entdeckung seines Vergehens, nicht nur mit der, auf die Uebertretung solcher Verbote in den Landesgesetzen angeordneten Strafe belegt, sondern auch für alle Schaden verantwortlich gemacht werden wird, der durch die Selbstentzündung der mehrgedachten Gegenstände etwa herbeigeführt worden sein sollte.

1844 wurde der weiße Phosphor durch den weniger giftigen roten Phosphor ersetzt und dieser 1848 in die Reibfläche verlagert. Das Patent für diese Sicherheitszündhölzer verkaufte der Erfinder Rudolf Christian Boettger (*28.4.1806, † 29.4.1881) an die schwedische Zündholzindustrie.

Welch ein neuer Luxus für die Menschheit! Sicheres Feuer in der Tasche, jederzeit zur Hand! Wie viel leichter ließ es sich nun leben!

Doch war das wirklich so? Denn bekanntlich hat ja jede Medaille zwei Seiten? Obwohl jetzt eine Alternative zur Verwendung des weißen Phosphors gegeben war, wurde dessen Verwendung nicht verboten, da die Sicherheitsstreichhölzer durch das an die Schweden verkaufte Patent teurer waren, als die im Reich fabrizierten, alt hergebrachten Zündhölzer. Außerdem mussten keine Devisen für den Import aufgewendet werden, und – womit auch heute noch vieles begründet wird – es wurden keine Arbeitsplätze im Deutschen Reich vernichtet.

Rund 40 Jahre später wurde nur halbherzig ein Gesetz erlassen, das etwas zum Schutze von Kindern und Jugendlichen bei der Herstellung von Zündhölzern beitragen sollte:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

1. Die Anfertigung von Zündhölzern unter Verwendung von weißem Phosphor darf nur in Anlagen stattfinden, welche ausschließlich für die Herstellung von Zündhölzern benutzt werden.

2. In Räumen, in welchen

1. das Zubereiten der Zündmasse,
2. das Betunken der Hölzer,
3. das Trocknen der betunkten Hölzer

erfolgt, darf jugendlichen Arbeitern, in Räumen, welche zu dem Abfüllen der Hölzer und ihrer ersten Verpackung dienen, darf Kindern der Aufenthalt nicht gestattet werden. (…)

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 13. Mai 1884.

(L. S.) Wilhelm.

Fürst von Bismarck.

Am 27.1.1887 wurde eine Auswertung der preußischen Brandzählkarten veröffentlicht, nach denen von Jahr zu Jahr eine steigende Anzahl von Brandfällen zu verzeichnen war, die auf Fahrlässigkeit im Umgang mit Streichhölzern zurückgeführt werden mussten: Die Ursache dieser von Jahr zu Jahr mehr hervortretenden Erscheinung liegt nach der Vermuthung der Statistischen Correspondenz in dem überaus geringen Werth der Zündhölzer, die nicht allein deren mißbräuchliche Vergeudung, sondern auch ihre allgemeine Benutzung sehr gesteigert haben. Die Schächtelchen und Büchschen seien leichter als irgend ein Gegenstand zu erwerben, ihre Handhabung so bequem und die Freude bei Kindern und Großen am Feuer so groß, daß die Vermahnung und Bestrafung durch Eltern und Lehrer der leichtsinnigen Jugend gegenüber nicht genüge.
Was nun die Mittel zur Abhülfe anlange, so sei der Gedanke eines Zwanges sehr naheliegend, die Ausführung aber eine sehr schwierige. Eine Verschärfung des Strafgesetzes oder die stärkere Heranziehung der Eltern zum Schadenersatze für die Verschuldung der Kinder sei unter den obwaltenden Umständen weder durchgreifend noch frei von Bedenken. Auch gegen die Vertheuerung der Zündhölzer durch höhere Abgaben sprächen namentlich die drohende Brotlosigkeit zahlreicher ohnehin kläglich gestellter Arbeiter sowie der Umstand, daß besonders die städtischen Wähler als Raucher eine solche Abgabe zu tragen hätten. „Wenn trotzdem der Wunsch“, sagt die Stat. Correspondenz, „die jährlichen Verluste an Volksvermögen zu verringern, die Auflegung einer Steuer auf Zündhölzer hervorrufen sollte, so würde es sich empfehlen, deren ganzen Ertrag sachgemäß zu verwenden, und zwar erstens für die Aufrechthaltung der wirthschaftlichen Existenz des durch eine solche Steuer gefährdeten Volkstheiles, zweitens für die Wächter der Sicherheit vor Feuerschaden, also namentlich für die Feuerwehren.

1915 wurde im Amtsblatt der Königlichen Regierung von Düsseldorf sogar der Verkauf von Zündhölzern an Jugendliche verboten.

Weiter wurde jedoch nichts unternommen, um die Zündhölzer sicherer zu machen und 1925, also knapp 80 Jahre nach Einführung der Sicherheitszündhölzer, musste Wilhelm Preuß in seinem Buch: Volk in Not Es brennt, München, 1925, über Streichhölzer u.a. folgendes schreiben: [...] Trotz der 1887 befürchteten Auswirkungen kam, was kommen musste: Die Zündhölzer sollten ab 1930 deutlich teurer werden. Nicht um die jährlichen Verluste des Volksvermögens zu verringern und auch nicht um die Feuerwehren im ganzen Deutschen Reich besser ausrüsten zu können, sondern um die Rückzahlung eines Kredites in Höhe von 500 Mio. Reichsmark an den schwedischen Industriellen Ivar Kreuger sicher zu stellen, den er dem, durch den 1. Weltkrieg, die auferlegten Reparationszahlungen und die Weltwirtschaftskrise stark geschwächten, Deutschen Reich gewährt hatte. Der Zinssatz betrug 6 % p.a. Die Rückzahlung sollte innerhalb von 53 Jahren erfolgen.

Durch das Zündwarenmonopolgesetz, das am 30.1.1930 in Kraft trat, wurden alle deutschen Hersteller zu einem Staatsmonopol zusammengefasst. Es wurde festgeschrieben, dass im Deutschen Reich nur noch die Zündwarenmonopol-Gesellschaft Zündhölzer zu festen Preisen vertreiben durfte. Die deutschen Hersteller bekamen vierteljährlich Kontingente zugeteilt mit der Maßgabe, dass die gesamte Produktion zu einem vorher festgesetzten Preis von der Monopolgesellschaft aufgekauft wird. Deutsche Unternehmen durften aber nicht exportieren oder neue Unternehmen gründen. Die Handelsmarken lauteten „Welt-Hölzer“ bzw. „Haushalsware“ und dürften den meisten von uns noch bekannt sein. An der gesamten Produktion im Reich erhielt Ivar Kreuger einen Anteil von 56 %. Die vom Staat eingerichtete Monopolgesellschaft  wurde verpflichtet einen Großteil ihres Gewinns an Kreuger zu überweisen.

Die Berliner Illustrirte Zeitung vom 6.5.1928 berichtet hierzu: In Schweden ist der 48-jährige Ivar Kreuger zu wirtschaftlicher Weltbedeutung gelangt. Ingenieur von Beruf, der sich in Deutschland und Amerika ausbildete, wurde er 1918 Betriebsdirektor der schwedischen Zündholzgesellschaft, hat sich aber in zehn Jahren zum wahren Streichholzkönig der Welt (vielleicht mit Percy Rockefeller als Hintermann) aufgeschwungen. Jedenfalls kontrolliert er heute drei Viertel der ganzen Streichholz-Welterzeugung, besitzt - gegen Hergabe von Staatsanleihen – die Streichholzmonopole in Polen, Griechenland usw., verhandelt mit Frankreich, hat auch schon den Deutschen Reichstag beschäftigt. Die Börsen verlieren ihn deshalb keinen Augenblick aus den Augen.

Sein Erfolg lag in der Schwächung der Konkurrenz durch Dumpingpreise, die er so lange durchsetzte, bis er den jeweiligen Markt kontrollierte. In der 1930er Jahren beherrschte er mit seinen rund 150 Firmen den Zündholzmarkt in über 30 Ländern (darunter Südamerika, Türkei, Griechenland, Jugoslawien). Den Welt­markt deckte er zu etwa 75 % ab. Kreuger scheute die Öffentlichkeit, daher gibt es nur sehr wenige Auf­nahmen von ihm. Er reiste viel und hatte Wohnungen in New York, Paris und Berlin. Er galt jahrelang als eine Finanzmacht, die das Vertrauen der ganzen Welt genoss.

Diese Finanzwelt wurde aufgeschreckt und die Börsen reagierten panisch, als am 14. März 1932 die „The New York Times“ auf ihrer Titelseite in großer Aufmachung, berichtete „THE MATCH KING IS DEAD“. Kreuger wurde von seinem persönlichen Mitarbeiter mit einer Kugel im Herzen und einer Pistole, die neben seiner Hand lag, aufgefunden. Ivar Kreuger hatte sich am 12.3.32 in selbst gerichtet. Jetzt – nach dem Selbstmord Kreugers in Paris – stellte man fest, daß er seit Jahren ungeheure Bilanzfälschungen verübt und sogar falsche Wertpapiere hatte drucken lassen.

Der Tod von Ivar Kreuger entband das Deutsche Reich und später die Bundesrepublik Deutschland nicht von der Rückzahlungspflicht für das seinerzeit gewährte Darlehen. Zum Ende der geplanten Rückzahlungsfrist wurde mit der Drucksache 9/1518 vom 29.3.1982 der Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zündwarenmonopols veröffentlicht. Der Kreuger-Konzern und das Bonner Finanzministerium einigten sich daraufhin, dass am 15. Januar 1983 die letzte Rate in Höhe von 275.724,44 Dollar zurückzuzahlen war. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sank der Preis der Streichhölzer sofort um 1/3, die „Welt-Hölzer“ verschwanden und plötzlich gab es wieder andere Streichholzangebote.

Trotz der Konkurrenz des Feuerzeuges (es ist preislich selbst von den einfachsten Zündhölzern nicht zu schlagen) gibt es heute ein unüberschaubares Angebot an kleinen und großen Hölzern, die sich für viele Anlässe eignen.

 

Quellen und Literatur
Gemeindearchiv Bedburg-Hau: BT 682, BT 712, Z 033–Z 068

Wilhelm Preuß: Volk in Not. Es brennt. München 1925.
Streichholz, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Streichholz, 02.04.2018
Zündwarenmonopol, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCndwarenmonopol, 02.04.2018

 

Bildnachweis
Bild 1: Gemeindearchiv Bedburg-Hau: BT 682
Bild 2: Wikimedia (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Plate_facing_page_406_of_Fairy_tales_and_stories_(Andersen,_Tegner).png)
Bild 3: Peter Thomas, Bedburg-Hau
Bild 4: Clevisches Volksblatt, 14.2.1857
Bild 5: Amtsblatt Düsseldorf 1915, Nr. 29 v. 17.7.1915, S. 305
Bild 6: Berliner Illustrirte Zeitung, 6.5.1928