Die Sicherheits-Polizei 1851

Peter Thomas

 

Eine "allgemeine Landes-Visitation" in der Bürgermeisterei Till

Am 28. März 1851 war es auch im Amt Till wieder soweit. Es musste erneut überprüft werden, ob Fremde aus dem benachbarten Holland sich in Schenkwirtschaften oder bei Bekannten und Verwandten eingenistet hatten, ohne dass die Verwaltung dies erfahren hatte. Gleichzeitig konnte man auch streng kontrollieren, ob sich "streunendes Gesindel, Arbeitsscheue und Verbrecher" im Amtsbezirk aufhielten, denn diese störten die allgemeine Sicherheit und verursachten häufig Diebstähle und richteten so Schäden bei den Ein­heimischen an. Darum versuchte man dieser Menschen habhaft zu werden, sie fest­zusetzen und möglichst schnell in andere Kreise, Provinzen oder Länder abzuschieben.

Es war damals äußerst wichtig, dass man sich überall an Ort und Stelle ausweisen konnte, um Festsetzungen, Verhöre und evtl. dem Arrest zu entgehen. Vor allem bei Grenz­über­tritten mussten – genau so wie heute – entsprechende Papiere vorgelegt werden.

Eine Erleichterung bei der Überprüfung von fremden Personen ergab sich durch die Passkarte, die ab 1850 im Deutschen Bund eingeführt wurde. Sie bestand nur aus einer Seite, welche die Personenbeschreibung des Passkarteninhabers enthielt. Mit ihr war innerhalb des Deutschen Bundes der Grenzübertritt ohne besondere Ein- und Ausreise­genehmigungen möglich. Dadurch, dass die Passkarte nur ein Jahr lang gültig war und danach erneuert werden musste, war die Personenbeschreibung immer aktuell. Jemand, der ohne Passkarte angetroffen wurde, war äußerst verdächtig.

Mit seiner Unterschrift unter eine entsprechende „Instruction“ ordnete Bürgermeister Hausmann, der die Bürgermeisterei Till leitete und seinen Amtssitz in Qualburg hatte, die Durchsuchung in Gang. Hilfestellung bei der Durchführung die Aktion in seinem Amtsbezirk an.

Ludwig Phillipp von Richthofen veröffentlichte im Jahr 1834 unter dem dem sperrigen Titel „Handbuch für Landräthe, für Lokal-, Polizei- und Kommunal-Behörden und Beamte“ (Neuauflage der Erstausgabe von 1815) eine praxisnahe Anleitung für die Durchführung derartiger Maßnahmen. Der Herausgeber war selbst Königlich Preußischer Landrat.

Nach diesem Handbuch musste der Kontrollbesuch der Wege, Häuser und Gaststätten wie folgt durchgeführt werden (keine erschöpfende Aufzählung):

1. generalstabsmäßige Vorgehensweise, denn die gesuchten Personen durften ja von der Absicht nichts erfahren,
    da sie sich sonst in andere Gebiete abgesetzt hätten.
2. Mannschaften erhielten eine Information über Ihre Teilnahme an der Aufgabe erst am Einsatztage
3. Beginn der Aktion heimlich und leise am Abend
4. Besetzung aller Wege durch Patrouillen und Posten
5. Kontrolle aller verdächtigen Häuser und Gaststätten
6. Verhaftung aller Personen, die sich nicht ausweisen konnten
7. Kontrolle der Patrouillen durch die Polizei
8. Meldung an den Bürgermeister nach Tagesanbruch
9. umgehende Meldung des Bürgermeisters an den Landrat

Nachkontrolle genau sieben Tage später zu gleicher Uhrzeit an den gleichen Stelle

Damit Sie auch lesen und verstehen können, was Bürgermeister Hausmann im März 1851 seinen Mannschaften befohlen hat, folgt hier die Übertragung der gesamten Anweisung in lateinische Buchstaben, dabei habe ich die Punkte 4 und 5 des Originals als Beispiel beigefügt:

Instruction

Für den bei der allgemeinen Landes-Visitation leitenden Gemeinderath oder Rottmeister [8 bis 12 Männer bilden eine Rotte, die ein Teil eines Fähnleins ist]

  1. Es werden zu diesem Geschäfte für die betreffende Nacht so viele Mannschaften aufgeboten, als es der die Leitung führende Gemeinderath oder Rottmeister für dienlich erachtet, jedoch in einer solchen Anzahl, daß die auszusendenden Patrouillen jede Stunde gewechselt respektive abgelöst werden können.

  2. Den Sammelplatz der Wachtmannschaften bestimmt der Aufsichts­führer, indes sonst von diesem die Einrichtung zu treffen, daß von 9 Uhr abends die Patrouillen in Thätigkeit gesetzt und alle Eingänge der Gemeinde nach außen hin durch besondere Vor­posten ununterbrochen besetzt gehalten werden. Es versteht sich übrigens hierbei von selbst, daß letztere sowohl als überhaupt jede Patrouille stündlich abgelöst werden. Die ausgesendeten Patrouillen erstatten bei ihrer Rückkehr dem Aufsichts­führer genauen Bericht über dasjenige, was sich auf ihrer Runde zugetragen hat. Ebenso die Vorposten, letztere dürfen indessen nicht eher ihre Stellung verlassen, bis die zu ihrer Ablösung bestimmten Ersatzmannschaften solche wieder eingenommen haben.

  3. Es ist bei der Visitation hauptsächlich darauf zu sehen, daß alle Wege, Zu- und Abgänge der Gemeinde regelmäßig abpatrouilliert werden und alle auffälligen verdächtigen Häuser nach Schlupfwinkel sowie auch die Wirthshäuser genau durchsucht und visitiert werden.

  1. Alles was auf den Patrouillen angetroffen wird, und sich nicht legitimieren vermag, muß dem Auf­sichts­führer vorgeführt, welcher dafür zu sorgen hat, daß die betroffenen Arrestanten in gehörigen Verwahrung gehalten und des Morgens bei Zeiten dem Bürgermeister vorgeführt werden, welcher alsdann das Nähere bestimmen wird.

  2. Damit der Zweck dieser Visitation vollständig erreicht werde, ist es nöthig, daß letztere möglichst geheim gehalten wird, und die Auf­teilung zur Wache erst am 29.[d. M] geschehe.

  3. Die Polizeidiener sind beauftragt, die ausgesen­deten Patrouillen und Posten gehörig zu revidieren, und ist denselben daher von dem Aufsichts­führer die Stelle, wo sich selbige vorfinden, genau zu bezeichnen.

  4. Nach Beendigung der Visitation erstattet der Aufsichtsführer dem Bürgermeister entweder schriftlich oder mündlich Bericht über das erzielte Resultat, indessen immerhin am 30. d. Mts. und an die landräthlichen Behörde an diesem Tage noch berichtet werden muß.

  5. Am 5. April des Morgens 4 Uhr findet die Nachvisitation statt bei welcher ebenso wie vorstehend angegeben war zu verfahren ist

Qualburg, den 28. März 1851
Der Bürgermeister
Hausmann

 

Die Durchsetzung dieser „Instruction“ war nicht einfach, denn wir müssen bedenken, dass zu dieser Zeit die einzelnen Ortschaften der Gemeinde (Till, Moyland, Riswick, Schnep­penbaum, Hasselt, Qualburg, Louisen­dorf) gem. Wegelagerbuch aus dem Jahre 1857 (hier beispielsweise die Wege 43 bis 45) durch immerhin 62 Wege miteinander verbunden waren und der gesamte Amts­bezirk Till mit all seinen Ortschaften, Weilern und Höfen erst am 1.1.1907 eine Einwohnerzahl von 2588 Personen erreichte. Die Gesamtlänge der Wege betrug rd. 26.000 preußische Ruten. Die preußische Rute betrug 12 Fuß = 3,77 m. Die Gesamtkilometerzahl demnach ca. 98 km.

Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Maßnahmen zu Fuß durchgeführt wurden. Reitpferde standen nur in den größeren Rittergütern zur Verfügung. Auch Arbeitspferde gab es in der Bürgermeisterei nicht sehr viele, denn diese waren in der Anschaffung sehr teuer.

Über Erfolg oder Misserfolg der Durchsuchung liegen keinerlei Erkenntnisse vor.

 

Quelle: Gemeindearchiv Bedburg-Hau, BT 631

Links:
de.wikipedia.org/wiki/Rottmeister, 08.12.2014
https://de.wikipedia.org/wiki/Passkarte, 22.12.2017
https://books.google.de/books?id=p8BRAAAAMAAJ&printsec=frontcover&dq=handbuch+f%C3%BCr+landr%C3%A4the&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjM49KrzZ3YAhVBYlAKHaqKChIQ6AEIKTAA#v=onepage&q=handbuch%20f%C3%BCr%20landr%C3%A4the&f=false, 22.12.2017